Grundpraktikum

Zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Bau- und Umweltingenieurwesen gehört ein Grundpraktikum, das insgesamt 10 Wochen umfasst. Das Grundpraktikum muss zwar erst im Verlauf des Studiums nachgewiesen werden, aber wir empfehlen dringend, das Grundpraktikum aus studienorganisatorischen Gründen tatsächlich vor Beginn des Studiums zu absolvieren.
Die Anerkennung der Grundpraktika erfolgt durch das Praktikantenamt:

Prof. Marcus Rutner

Tel.: +49 40 428 78 - 3022
E-Mail: marcus.rutner[at]tuhh[dot]de

Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung (GPO-BUBS) findest du hier:
studienplaene.tuhh.de/po/Bau/Grundpraktikumsordnung_BUBS_2016_01_27.pdf

Wie komme ich an einen Praktikumsplatz?

Du kannst dich immer initiativ bei den Unternehmen bewerben. „Die großen“ Bauunternehmen werden dir i.d.R. auch einen Platz geben können. Ab und an werden Praktikumsstellen auf unserer „Jobbörse“ veröffentlicht. Es lohnt sich also regelmäßig dort vorbeizuschauen.
Achte bitte immer darauf, explizit nachzufragen, ob die in der Praktikumsordnung geforderten Bereiche in dem jeweiligen Unternehmen abgedeckt werden können. Ansonsten kann es unter Umständen passieren, dass deine Tätigkeit nicht anerkannt wird und du somit „umsonst“ geschuftet hast.

Viele der Firmen, die auf dem Hamburger Bautag ausstellen, bieten auch explizit Plätze für Grundpraktika an. Die Liste mit den Firmensteckbriefen findest du hier.

Werde ich für meine Arbeit bezahlt?

Besonders bei den großen Firmen ist es wahrscheinlich, für deine Arbeit entlohnt zu werden. Das ist jedoch keine Garantie. Daher rechne nicht fest damit, dort (vernünftig) bezahlt zu werden.

Bei fachspezifischen Fragen zum Praktikum wendet euch bitte an das zuständige Praktikantenamt (siehe oben), bei Fragen zu den allgemeinen Regelungen steht euch die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.